Ankunft im Vereinigten Königreich

Sofern Ihr Kind nicht die Staatsangehörigkeit eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) besitzt, braucht es für die Einreise ins Vereinigte Königreich ein Visum.

Das Vereinigte Königreich blickt auf eine lange Tradition als Gastland von Schülern aus der ganzen Welt zurück. Ein Aufenthalt zu Bildungszwecken ist daher ohne Weiteres möglich, sofern die internationalen Schüler die erforderlichen Dokumente vorweisen können. Bei der Organisation des Aufenthalts können Sie in jeder Phase des Verfahrens die Unterstützung der Einwanderungs- und Grenzschutzbehörde des Vereinigten Königreichs (UK Border Agency, UKBA), der zuständigen Visumstellen und/oder der britischen Gesandtschaft, Botschaft bzw. des britischen Hochkommissariats oder Generalkonsulats in Ihrem Land in Anspruch nehmen.

Die zukünftige Schule Ihres Kindes wird Ihnen jede erdenkliche Hilfe zukommen lassen und verfügt ggf. sogar über spezialisierte internationale Koordinatoren, die Sie gezielt beraten können. Einige Schulen veranstalten außerdem informelle Seminare im Ausland, bei denen Eltern sich einen Überblick über das Bewerbungsverfahren sowie die für das Vereinigte Königreich geltenden Einreisebestimmungen verschaffen können.

Einreisegenehmigung für das Vereinigte Königreich
Die Einreisegenehmigung ist das, was der Begriff schon sagt: Jeder Schüler, der für einen Bildungsaufenthalt in das Vereinigte Königreich einreisen möchte, muss unabhängig von seinem Alter oder der angestrebten Unterrichtsform eine entsprechende Genehmigung einholen. Von dieser Regelung ausgenommen sind lediglich Schüler, die einen britischen Reisepass besitzen oder Staatsangehörige eines Landes des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sind. Dem EWR gehören alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) sowie Island, Liechtenstein und Norwegen an. Die Schweiz ist weder Mitglied der EU noch des EWR. Dennoch sind alle Schweizer Staatsbürger aufgrund eines internationalen Abkommens in Hinblick auf Bildungsaufenthalte den Bürgern von Mitgliedsstaaten dieser beiden Organisationen gleichgestellt.

Nicht-EWR-Bürger benötigen für einen Bildungsaufenthalt im Vereinigten Königreich ein Schülervisum und werden daher auch als „Visa Nationals“ (visumspflichtige Personen) bezeichnet. Seit dem 31. März 2009 unterliegen Visumsanträge von Schülern einem punktebasierten Verfahren.

Visumstypen
Die für Bildungsaufenthalte im Vereinigten Königreich relevanten Visumstypen sind das Schülervisum für Kinder im Alter von 4 bis 17 Jahren (Tier 4 – Child) sowie das Besuchervisum für Kinder unter 17 Jahren, deren Schulaufenthalt maximal sechs Monate beträgt (Child Visitor). Schüler, die älter als 18 Jahre sind, benötigen in der Regel ein Studentenvisum (Tier 4 – General), das in bestimmten Fällen jedoch auch für jüngere Personen (16 bis 17 Jahre) ausgestellt werden kann. Die Visumskategorie „Student Visitor“ gilt ausschließlich für Personen ab 18 Jahren. Weitere Einzelheiten können Sie den Visumsinformationen auf der Website der UK Border Agency entnehmen.

Einschreibungsbestätigung (Confirmation of Acceptance for Studies, CAS)
Ein zentraler Bestandteil des Visumsantrags ist die CAS, ein elektronisches Dokument mit einer eindeutigen Referenznummer, das dem Antragsteller von einer Institution ausgestellt wird, die über eine sogenannte „Tier 4 Sponsor Licence“ verfügt, d. h. von der Einwanderungsbehörde des Vereinigten Königreichs als Bildungsstätte für ausländische Schüler und Studierende („Tier 4 Sponsor“) anerkannt wird. Die CAS dient als Nachweis dafür, dass dem Bewerber ein offizielles und uneingeschränktes Angebot über die Teilnahme an der Unterrichtsform seiner Wahl vorliegt. Dieses Dokument wird Ihnen von der Schule zugestellt, die Ihr Kind besuchen wird. Auf der Website der UKBA können Sie eine Liste aller Schulen und Colleges herunterladen, die über eine Sponsor-Lizenz für internationale Schüler verfügen. Dort sind unter anderem auch die Schulen aufgeführt, die mit ihrem Profil in diesem Leitfaden vertreten sind.

Neben der eindeutigen Referenznummer enthält jede CAS in der Regel auch eine Reihe von Informationen, die die Schule herangezogen hat, um die Eignung Ihres Kindes zu bewerten (Lerninhalte, verwendete Dokumente, Schulgebühren und Personalangaben Ihres Kindes). Diese Informationen werden für das Stellen eines Visumsantrags benötigt.

Eine CAS ist nur gültig, wenn die darin gemachten Personalangaben mit denen aus dem Pass Ihres Kindes übereinstimmen, ihr Ausstellungsdatum zum Zeitpunkt des Visumsantrags maximal sechs Monate zurückliegt und sie nicht von Ihrer Schule oder der Einwanderungsbehörde des Vereinigten Königreichs zurückgezogen oder widerrufen wurde. Die CAS ist ab Ausstellungsdatum sechs Monate gültig. Sobald ihre Gültigkeit abgelaufen ist, können Sie sie nicht mehr für einen Visumsantrag verwenden, sondern müssen sich von Ihrer Schule eine neue CAS ausstellen lassen.

Trotz ihres enormen Stellenwerts für den gesamten Bewerbungsprozess kann die CAS das Visum selbst nicht ersetzen.

Die Schule berät Sie auch im Hinblick auf die Dokumente, die Sie als Nachweis der Eignung Ihres Kindes für die angestrebte Unterrichtsform sowie ausreichender Mittel für seine finanzielle Unterstützung bereitstellen müssen.

Visum
Sobald Sie die CAS erhalten haben, sollten Sie den Visumsantrag ausfüllen. Für die meisten Länder kann der Antrag online auf der Visa4UK-Website gestellt werden.

Sie benötigen hierzu:

• die CAS

• die Dokumente, die Sie der Schule vorgelegt haben, um die CAS zu erhalten (bei Kindern unter 16 Jahren ist nur die CAS erforderlich)

• ein Schreiben von Ihnen als Eltern oder Erziehungsberechtigten, in dem Sie erläutern, in welcher Beziehung Sie zu dem Kind stehen, wo Ihr Kind während des Aufenthalts untergebracht sein wird und welche Vorkehrungen für seine Anreise und seinen Empfang im Vereinigten Königreich getroffen wurden. Außerdem ist Ihr schriftliches Einverständnis zum Visumsantrag erforderlich.

• den Reisepass Ihres Kindes

• die in Ihrer lokalen Währung zu entrichtende Visumgebühr

• die biometrischen Daten Ihres Kindes

• ein internationalen Standards entsprechendes Lichtbild

• einen Nachweis, dass Sie über die zur Begleichung der Unterrichts-/Schulgebühren und Aufenthaltskosten erforderlichen finanziellen Mittel verfügen
Erforderliche Englischkenntnisse
Seit dem 12. August 2010 müssen Personen, die ein Studentenvisum des Typs „Tier 4 – General“ beantragen (in der Regel Schüler über 18 Jahren), um bestimmte Lehrveranstaltungen unter Hochschulabschlussniveau zu belegen, den Nachweis erbringen, dass sie über ein Mindestmaß an Englischkenntnissen verfügen, indem sie einen von der UK Border Agency anerkannten, gesicherten Englischtest absolvieren. Weitere Informationen können Sie der Website der UKBA entnehmen.

Tipps zur Zeitplanung
Je nachdem, welche Nationalität Ihr Kind hat und zu welcher Jahreszeit Sie den Visumsantrag stellen, kann es eine Weile dauern, bis alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen. In den Sommermonaten dauert die Bearbeitung meistens länger, weil mehr Anträge gestellt werden. Die UK Border Agency bemüht sich, sämtliche Visa innerhalb von 60 Arbeitstagen zu bearbeiten. Bei ca. 80 % der Schülervisa gelingt die Bearbeitung sogar innerhalb von drei Wochen.

Anreise ins Vereinigte Königreich
Eltern sollten die Anreise ihrer Kinder ins Vereinigte Königreich selbst organisieren und die Schule über alle diesbezüglichen Details informieren. Die Schulen nehmen die Verantwortung für ihre Schüler sehr ernst und erwarten daher genaue Angaben darüber, wann die Kinder an- bzw. abreisen. Oft werden internationale Schüler an Flughäfen und/oder Bahnhöfen abgeholt und von dort aus zur Schule befördert.

Sämtliche Schultermine werden ein Jahr im Voraus bekannt gegeben, damit alle Eltern sicherstellen können, dass ihre Kinder rechtzeitig eintreffen und wieder abreisen. Von den Schülern wird erwartet, dass sie rechtzeitig eintreffen, um am ersten Tag des Trimesters mit dem Unterricht zu beginnen, und bis zum letzten Tag bleiben, da in diesen Zeiten wichtige Bestandteile des Lehrplans behandelt werden.

Versicherung
In der Regel kann beim Kauf eines internationalen Reisetickets eine Reiseversicherung abgeschlossen werden; lassen Sie sich hierzu von Ihrem Reisebüro oder Versicherungsmakler beraten. Wenn Sie die Tickets online buchen, ist bei bestimmten Fluggesellschaften automatisch eine Reiseversicherung enthalten, bei anderen muss sie per Mausklick hinzugebucht werden oder wird überhaupt nicht angeboten. Möglicherweise möchten Sie auch persönliche Gegenstände versichern, die Ihr Kind ins Vereinigte Königreich mitbringt oder dort erwirbt. Zu diesem Zweck sollten Sie überprüfen, ob Ihre eigene Versicherung einen solchen Fall abdeckt oder ob ein zusätzlicher Versicherungsschutz für persönliche Gegenstände im Ausland erforderlich ist.

Der Abschluss einer Krankenversicherung ist in der Regel nicht erforderlich, da der britische Gesundheitsdienst National Health Service (NHS) eine kostenlose und umfassende medizinische Versorgung internationaler Schüler gewährleistet, die an einem Kurs von mindestens sechs Monaten Länge (oder einem Vollzeitkurs beliebiger Länge in Schottland) teilnehmen. Für zahn- oder augenärztliche Behandlungen sowie für von Ihrem Kind ggf. benötigte verschreibungspflichtige Medikamente müssen Sie jedoch selbst aufkommen.

Ausländische Schüler, die sich weniger als sechs Monate im Vereinigten Königreich aufhalten, werden ggf. ebenfalls kostenlos behandelt, sofern sie aus einem Land stammen, das ein wechselseitiges Gesundheitsabkommen mit dem Vereinigten Königreich abgeschlossen hat. Weitere Angaben können Sie dem Informationsblatt „Keeping Healthy“ entnehmen, das auf der Website des nationalen Beratungsgremiums für internationale Schüler und Studierende, dem UK Council for International Student Affairs (UKCISA), verfügbar ist. Da sich der Leistungsumfang des NHS von Zeit zu Zeit ändert, sollten Sie sich vor der Anreise Ihres Kindes ins Vereinigte Königreich bei der britischen Gesandtschaft, Botschaft bzw. dem britischen Hochkommissariat oder Generalkonsulat eingehend informieren.

Doch auch wenn die medizinische Grundversorgung abgedeckt ist, empfiehlt sich in bestimmten Fällen der Abschluss einer Versicherung, die bei bestimmten Erkrankungen für Zusatzkosten aufkommt. Beispiele für Zusatzkosten sind vergeblich entrichtete oder zusätzliche Schulgebühren, die entstehen, weil Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen einen Kurs nicht abschließen kann oder Teile davon wiederholen muss, sowie Reisekosten, die anfallen, wenn Sie es im Krankheitsfall besuchen möchten.

Was muss ihr Kind mitnehmen?
Die Schule Ihres Kindes informiert Sie im Vorfeld seines Aufenthalts darüber, was es bei seiner Reise ins Vereinigte Königreich mitbringen sollte.

Hier noch einige nützliche Hinweise:

Handgepäck
Viele Fluggesellschaften haben strenge Vorschriften im Hinblick auf Gegenstände, die im Flugzeug mitgeführt werden dürfen. Informieren Sie sich über diese Vorschriften, um zu vermeiden, dass Teile des Handgepäcks vor dem Abflug am Flughafen konfisziert werden.

Folgende wichtige Gegenstände sollten im Handgepäck Ihres Kindes nicht fehlen:

• Reisepass, Visum und Tickets

• CAS und Zulassungsbescheid der Schule

• Nachweise, aus denen hervorgeht, dass Sie in der Lage sind, für die Schulgebühren aufzukommen

• Qualifikationsbescheinigungen (falls erforderlich)

• Versicherungsunterlagen

• Adresse und Kontaktinformationen der Schule Ihres Kindes, sowie Angaben dazu, wann, wo und von wem Ihr Kind abgeholt wird

• Bargeld – eine kleine Summe britischen Bargelds sowie Reiseschecks, Kreditkarte (vorzugsweise in einem Geldgürtel oder einer gesicherten Innentasche)

• eine Liste aller wichtigen Gegenstände, die sich im Gepäck Ihres Kindes befinden, für den Fall, dass das Gepäck verloren geht und Sie einen Versicherungsanspruch geltend machen müssen

• ärztliche Unterlagen wie z. B. Impfpässe und Arztbriefe (falls erforderlich)

Falls Ihr Kind ärztlich verordnete Medikamente einnehmen muss, fügen Sie bitte ein Schreiben Ihres Arztes in englischer Sprache bei, in dem genau erläutert wird, um welche Medikamente es sich handelt und warum Ihr Kind sie nehmen muss. Das Schreiben ermöglicht Ihrem Kind, eine kleine Menge der Medikamente ins Vereinigte Königreich einzuführen, und dient zugleich dem Schularzt als Referenz, um die Behandlung adäquat weiterzuführen.

Hauptgepäck
Wählen Sie einen Koffer oder Rucksack aus, den Ihr Kind problemlos transportieren kann, und packen Sie nicht zu viel ein. Das Meiste kann vor Ort gekauft werden, und außerdem steht in der Schule möglicherweise nur begrenzt Stauraum zur Verfügung. In erster Linie benötigt Ihr Kind bequeme Kleidung sowie einige persönliche Gegenstände.

Die Schule informiert Sie darüber, ob die Schüler eigene Musikanlagen, Computer, Mobiltelefone usw. mitbringen dürfen. Falls ja, sollten Sie im Vorfeld sicherstellen, dass diese Geräte mit den im Vereinigten Königreich geltenden Standards kompatibel sind. Ggf. müssen Adapter oder Spannungswandler angeschafft werden. Wenn Ihr Kind Audio- oder Computergeräte mitführt, sollte es auch entsprechende Belege vorweisen können, aus denen hervorgeht, wo und wann diese gekauft wurden. So kann Ihr Kind beim Zoll nachweisen, dass die Geräte für den persönlichen Gebrauch bestimmt sind und nicht weiterverkauft werden sollen. Persönliche Gegenstände sind von der Zollgebühr befreit.

Außerdem sollte das Hauptgepäck Fotokopien sämtlicher Dokumente enthalten, die sich im Handgepäck befinden, sowie Notizen mit den Nummern der Reiseschecks Ihres Kindes und eine kleine Menge Bargeld.

Bestimmte Gegenstände darf Ihr Kind nicht in das Vereinigte Königreich einführen. Während bei einigen Dingen auf der Hand liegt, dass sie verboten sind, ist es bei anderen, etwa Lebensmitteln, oft weniger offensichtlich. Eine vollständige Liste erhalten Sie bei der britischen Gesandtschaft, Botschaft bzw. dem britischen Hochkommissariat oder Generalkonsulat in Ihrem Land.

Punktebasiertes System

Die Schüler müssen bestimmte Dokumente vorweisen, für die jeweils eine bestimmte Anzahl an Punkten verliehen wird. Für einen Visumsantrag sind 40 Punkte erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.ukvisas.gov.uk.

 

Anzahl der Punkte Vergeben für Nachweis und erforderliche Dokumente
30 Platz in einer Lehrveranstaltung oder einem Kurs bei einer anerkannten Bildungseinrichtung (auch „Licensed Sponsor“ genannt). Visumsschreiben des Licensed Sponsor (z. B. einer Schule) sowie weitere Unterlagen zur Erlangung der CAS, wenn Ihr Kind 16 oder 17 Jahre alt ist.
10 Finanzielle Mittel für den Unterhalt(d. h. das Vorhandensein ausreichender Geldmittel, um für die Schulgebühren und Lebenshaltungskosten des Kindes aufzukommen). Kontoauszug oder Schreiben Ihrer Bank, aus dem hervorgeht, dass Sie (zum Zeitpunkt der Bewerbung) über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr für die Kosten und Ausgaben Ihres Kindes aufzukommen. Aus dem Kontoauszug muss hervorgehen, dass sich das Geld mindestens seit 28 Tagen auf dem Konto befindet.

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